Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Motorsägenkurs von Der Waldhüter

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen und Lehrgängen erfolgt schriftlich.
Die Anmeldung bezieht sich jeweils auf die Veranstaltung insgesamt. Ausnahmen
gelten nur, wenn dies in der Kursbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und mit einer
Teilnahmebestätigung beantwortet. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die
Zulassungsvoraussetzungen (z.B. die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Volljährigkeit,
Persönliche Schutzausrüstung etc.) erfüllt werden.

2. Fälligkeit, Verzug, Zahlung
Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt,
Arbeitgeber) sofort nach Zugang der Teilnahmebestätigung fällig und wird unbar per Überweisung
entrichtet. Die Kursgebühr ist im Voraus, in Ausnahmefällen zu Beginn des Kurses zu zahlen.
Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind grundsätzlich nicht in den Lehrgangskosten enthalten.
Es steht dem Veranstalter frei, bei verspäteter Überweisung dem Teilnehmer einen anderen Termin
als ursprünglich vereinbart zuzuweisen.

3. Rücktritt
Der Teilnehmer kann sich bei Lehrgängen bis 8 Kalendertage vor Beginn des Kurses ohne Angabe
von Gründen schriftlich abmelden. Für die entstandenen Unkosten wird eine Aufwandspauschale von
25 Euro verrechnet. Bei Stornierungen nach Ablauf dieser Frist sind die Seminargebühren in voller
Höhe zu entrichten.
Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung des Veranstalters
einen Ersatzteilnehmer stellt. Die Zustimmung wird nur verweigert, wenn dem Ersatzteilnehmer
Zulassungsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung zur Kursteilnahme fehlen.

4. Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen im Vorfeld – auch kurzfristig - abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt wird erstattet.
Kommt es aufgrund höherer Gewalt während des Kurses zum Abbruch, gilt die Schulung als durchgeführt,
wenn nach objektiven Gesichtspunkten das Kursziel (Mindeststandards der Bayer. Forstverwaltung) erfüllt wurde. Bei umfangreicheren Kursangeboten nach DGUV-I 214-059 wird bei einem Abbruch innerhalb der vorgeschriebenen Mindeststunden schnellstmöglich ein Nachholtermin angeboten zur Erlangung des Zertifikats bei erfolgreicher Teilnahme.
Eine Kostenrückerstattung, auch anteilig, wird in diesem Fall ausgeschlossen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Dozenten-/ Ausbilderwechsel/ Wechsel Ausbildungsort
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der
Wechsel von Dozenten/ Ausbilder oder Verschiebungen von Ort oder im Ablaufplan weder zum
Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

6. Preise, Angebote, Termine
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.

Bei den Motorsägenkursen für Brennholz-Selbstwerber gelten die jeweils im Internet veröffentlichten Preise gemäß dem aktuellen Anmeldeformular. Ältere Anmeldeblätter verlieren mit der Veröffentlichung Ihre Gültigkeit.
Die Angebote für individuelle Motorsägenkurse für Unternehmen und Feuerwehren behalten nach Zusendung 12 Wochen ihre Gültigkeit. Danach ist der genannte Preis für den Anbieter nicht mehr bindend. Die im Angebot genannten Termine sind nur Vorschläge. Es erfolgt mit Abgabe eines Angebotes keine entsprechende Terminreservierung. Dieser Absatz gilt nicht, wenn im Angebot explizit anderes aufgeführt oder im Vorfeld schriftlich vereinbart wird. Als Zusendung gilt auch die Übermittlung per E-Mail. Es gilt dann das Absendedatum. Auf postalischem Wege versendet, beginnt die Frist gemäß dem Angebotsdatum.

7. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Veranstalter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon
bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Urheberrecht
Die verwendeten Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren
und / oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers
zulässig. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.

9. Bescheinigungen / Zertifikate
Bescheinigungen und Zertifikate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Die Daten werden entsprechend der Angaben durch die Teilnehmer oder deren Beauftragte in die Bescheinigung/ das Zertifikat eingepflegt. Für nachträgliche Berichtigungen durch fehlerhaft übermittelte Personendaten wird eine Kostenpauschale von fünf Euro je Bescheinigung/ Zertifikat erhoben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweils vereinbarte Veranstaltungsort, sofern nicht anders
angegeben. Gerichtsstand ist Starnberg.

11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

12. Unwirksame Klauseln
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt.

13. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers werden in unserer Kundendatei gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nicht. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass im Einzelfall bei den Lehrgängen Fotos
zur Veröffentlichungen erstellt werden.